Kosten
In unserer Praxis können nur die im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Therapie stehenden oralchirurgischen Maßnahmen über die gestzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Alle übrigen Oralchirurgischen Leistungen sind über private Krankenversicherungen oder als Selbstzahler abzurechnen.
Die Kostenerstattungen durch Beihilfen und private Krankenversicherungen hängen im Wesentlichen von den Beihilfevorschriften und dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Die Kosten werden fast immer übernommen.