Kosten
Implantate werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur sehr gering bezuschusst. In sehr wenigen Fällen werden die Hauptkosten von den Kassen übernommen, etwa bei sehr vielen Nichtanlagen bleibender Zähne.
Die Kostenerstattung durch Beihilfen und private Krankenversicherungen hängen im Wesentlichen von den Beihilfevorschriften und dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Sie erhalten von uns einen schriftlichen Kostenplan, den Sie, zusammen mit dem Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes/Ihrer Zahnärztin über die prothetische Versorgung auf den Implantaten, zur Abklärung der Kostenübernahme vor der Behandlung bei Ihrer Beihilfestelle und/oder Versicherung einreichen können.