Oralchirurgie

Neben der Kieferorthopädie hat sich unsere Praxis auf ambulante zahnärztlich-chirurgische Behandlungen, die Oralchirurgie, spezialisiert. Dort decken wir das gesamte zahnärztlich- chirurgische Spektrum ab.

Unser Behandlungsspektrum umfasst:

  • Zahnentfernung
  • Operative Weisheitszahnentfernung
  • Entfernung verlagerter Zähne
  • Zahntransplantationen und Reimplantationen
  • Hemisektion und Prämolarisierung
  • Freilegung von verlagerten Zähnen für die Kieferorthopädie
  • Wurzelspitzenresektion (endodontische Chirurgie)
  • Zystenbehandlung im Kieferbereich
  • Behandlung von Entzündungen und Schwellungen im Mund
  • Deckung freiliegender Zahnhälse
  • Zungen- und Lippenbandkorrektur
  • Behandlung von Risiko- und Angstpatienten
  • Tumorchirurgie (Entfernung gutartiger Tumoren)
  • Implantologie
  • Kieferaufbau vor Implantation
  • Kieferorthopädische Implantate (Minipins)

Uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. In einem offenen Gespräch und durch einfühlsame Betreuung helfen wir Ihnen, eventuell aufkommende Verunsicherungen und Sorgen zu überwinden. Bei längeren Eingriffen sowie für ängstliche Patienten arbeiten wir vertrauensvoll mit einer Anästhesistin zusammen, sodass wir in unserer Praxis alle Behandlungen auch in Dämmerschlaf durchführen können.

Wir beraten Sie gern!

Was ist eigentlich ein Oralchirurg?

Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“[Musterweiterbildungsordnung (MWO) der Bundeszahnärztekammer, § 14 (2)] umfasst. Die Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige [MWO,§ 2 (3)], ganztägige und hauptberufliche [MWO, § 3 (1)] Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.

Quelle: Wikipedia, Stand vom 13.09.2013

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