Kosten

Die Kosten für eine Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen einer „ausreichenden, wirtschaftlichen und zweckmäßigen“ Behandlung zunächst zu 80 % übernommen. Bei einem gleichzeitig in Behandlung stehenden zweiten Kind übernimmt sie 90 %. Der Eigenanteil von 20 % (10 %) wird zunächst vom Patienten selbst übernommen und nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Kasse erstattet.

Jedoch verpflichtet nicht jede Korrektur einer Zahnfehlstellung bei Kindern und Jugendlichen die gesetzlichen Kassen zur Kostenübernahme. Ab welchem Fehlstellungsgrad dies der Fall ist, regelt der KIG (Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung).

Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr ist die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten nur in wenigen Ausnahmefällen eine Kassenleistung. Wir beraten Sie hierzu gerne. Die Kostenerstattungen durch Beihilfen und private Krankenversicherungen, auch bei erwachsenen Patienten, hängen im Wesentlichen von den Beihilfevorschriften und dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

In jedem Fall erhalten Sie von uns einen schriftlichen Kostenplan, den Sie zur Abklärung der Kostenübernahme vor der Behandlung bei Ihrer Beihilfestelle und/oder Versicherung einreichen können.

Bestimmte Kosten, wie z. B. für Brackets aus Keramik oder solche auf der Innenseite der Zähne (Lingualtechnik/Inkognito), werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Das gilt auch für einige Privatversicherungen. Wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen wollen, geben wir Ihnen vorab eine detaillierte Kostenaufstellung.

Eine frühzeitig abgeschlossene private Zusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes sein. Informationen zu privaten Zusatzversicherungen finden Sie zum Beispiel unter: http://www.waizmanntabelle.de/ oder bei den Verbraucherzentralen.

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